Untätigkeitsklage einfach online:

So entscheiden Behörden endlich über deinen Antrag!

Du hast einen wichtigen Antrag bei einer Behörde gestellt, aber wartest schon ewig auf eine
Entscheidung? Gerade bei eiligen Anliegen wie z. B. einem Bauantrag oder einer Gewerbeerlaubnis kann das
richtig wehtun.

Die gute Nachricht: In den meisten Fällen steht dir eine schnelle Entscheidung zu. Mit einer
Untätigkeitsklage kannst du die Behörde dazu zwingen, jetzt zu entscheiden. Wir setzen dein Recht für dich durch!

Im Erfolgsfall sogar kostenlos.

Jetzt Untätigkeitsklage & Streitwert prüfen lassen
226,10  inkl. 19% USt.
Wird bei Erfolg erstattet.

Nimm lange Wartezeiten nicht einfach hin!

Nicht nur in diesen Fällen hilft dir eine Untätigkeitsklage:

  • Baugenehmigung
  • Bauvorbescheid
  • Gewerbeerlaubnis
  • Gaststättenerlaubnis
  • Bewilligung von Fördermitteln
  • Einspruch gegen Steuerbescheid

Du wartest auf Entscheidung bei einem anderen Antrag?
Auch dann kann dir eine Untätigkeitsklage helfen.

Warte nicht länger auf eine Entscheidung der Behörde!

Diese Rechte hast du.

  • Die Behörde muss in 3 Monaten entscheiden.
  • Verzögerungen muss die Behörde begründen.
  • Du kannst auf schnelle Entscheidung klagen.

Egal, ob Bauamt, Gewerbeamt oder Finanzamt: Im Normalfall haben Behörden nur 3 Monate Zeit, um über deinen Antrag zu entscheiden. Nur wenn ein „zureichender Grund“ vorliegt, darf es länger dauern. Zum Beispiel dann, wenn du nicht alle Unterlagen vollständig eingereicht hast. Dauerhafter Personalmangel ist kein zureichender Grund! Hast du also alle deine Pflichten erfüllt und nach 3 Monaten trotzdem keine Entscheidung der Behörde, kannst du sie mit einer Untätigkeitsklage dazu zwingen.

Zwinge die Behörde mit unserer Hilfe zu einer schnellen Entscheidung!

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Darum entscheiden viele Behörden so spät.

Dass die Behörde ewig keine Entscheidung trifft, hat meist gar nichts mit deinem Antrag zu tun. Viele Behörden haben ganz einfach zu wenig Personal. Darum liegt dein Antrag monatelang in einer Schublade, ohne dass ihn jemand bearbeitet. Zeit, die dir in deinem wichtigen Anliegen verloren geht, obwohl du gar nichts dafür kannst. Mit einer Untätigkeitsklage bringen wir deinen Antrag endlich ganz nach oben auf den Stapel! Damit du nicht für den Personalmangel in der Behörde büßen musst.

Das Beste: Ist deine Klage erfolgreich, bekommst du sogar 100 % der Kosten zurück!

Wir helfen dir, deine Rechte gegen die Behörde durchzusetzen.

Im Erfolgsfall für dich kostenlos!

So einfach läuft es ab:

1.

Online-Formular ausfüllen & Dokumente hochladen

Du füllst einfach unser Amt-Jetzt-Formular aus und lädst den betreffenden Antrag hoch. Damit beauftragst du uns, zu prüfen, wie hoch der Streitwert ist und welche Kosten bei einer Klage höchstens auf dich zukommen können.

Die Gebühr von 226,10 € zahlst du bequem online oder per PayPal oder Überweisung. Bei erfolgreicher Klage bekommst du diese erstattet.

2.

Bestätigen & zurücklehnen

Innerhalb von 3 Tagen erhältst du von uns eine E-Mail, in der wir dir den konkreten Streitwert und die maximalen Kosten für deine Untätigkeitsklage mitteilen. Die vollen Kosten bekommst du im Erfolgsfall aber zu 100 % erstattet.

Erst wenn du uns darauf dein OK gibst, beauftragst du uns, per Klage eine schnelle Entscheidung über deinen Antrag durchzusetzen.

3.

Untätigkeitsklage & Entscheidung

Wir legen für dich Untätigkeitsklage ein. War dein Antrag vollständig und du hast alle Pflichten erfüllt, hat die Untätigkeitsklage Erfolg.

Das Gericht zwingt die Behörde zu einer sofortigen Entscheidung über deinen Antrag.

4.

Bei Erfolg: Rückerstattung deiner Kosten

Wenn deine Untätigkeitsklage erfolgreich war, muss die Behörde die vollständigen Prozesskosten zahlen.

Das heißt: Du bekommst alle zuvor gezahlten Anwalts- und Gerichtskosten vollständig erstattet. Nur wenn die Klage scheitert, zahlst du die vollen Kosten.

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Warum müssen wir erst deinen Antrag prüfen, um dir die vollen Kosten mitteilen zu können?

Die Anwalts- und Gerichtskosten für eine Untätigkeitsklage sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Dieser kann je nach Antrag ganz unterschiedlich ausfallen. Weil wir dir nur die geringstmöglichen Kosten ohne Aufschläge berechnen wollen, benötigen wir deinen Antrag, um den Streitwert einschätzen zu können. Dafür müssen wir laut gesetzlicher Honorarordnung eine Gebühr verlangen – die aber später auf deine Gesamtkosten angerechnet wird.

Aber: Ist deine Klage erfolgreich, bekommst du ohnehin alle Kosten vollständig wieder zurück!
Nur wenn die Klage scheitert, zahlst du die vollen Anwalts- und Gerichtskosten selbst.

So wird deine Untätigkeitsklage für dich kostenlos:

Die Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten musst du zwar erst einmal zahlen, bekommst sie aber vollständig wieder zurück, wenn deine Klage Erfolg hat. Dann muss die Gegenseite diese Kosten tragen. Nur dann, wenn das Gericht deiner Klage nicht recht gibt – zum Beispiel, weil du nicht alle Unterlagen für deinen Antrag eingereicht hattest – bekommst du die Kosten nicht zurückerstattet.

Deine Vorteile bei Amt-Jetzt.com

Experten für Verbraucherrechte

Unsere Hamburger Kanzlei ist extrem erfahren in der Durch­setzung deiner Rechte als Ver­braucher. Wir bear­bei­ten mehr als 100.000 Fälle im Jahr.

Günstig & fair

Kein Abo, keine Aufschläge! Du zahlst nur die gesetzlichen Mindestsätze für Anwaltsleistungen und keinen Cent mehr – und bekommst alles im Erfolgsfall vollständig erstattet.

Bequem & einfach

Keine Lust auf kompliziertes Amts­deutsch? Wir kümmern uns für dich um sämtliche Kommunikation mit der Behörde und dem Gericht. Unser einfaches Online-Formular dauert nur wenige Minuten.

Mein Team und ich setzen seit über 20 Jahren jeden Tag die Rechte von Verbrauchern gegenüber großen Unternehmen durch – zu einem für jeden erschwinglichen Preis. Weil dein Recht keine Frage des Geldes sein darf!

Rechtsanwalt Andreas Riedl

Jetzt Entscheidung beschleunigen!

Verliere keine weiteren Monate durch Warten. Setze jetzt mit unserer Hilfe eine schnelle Entscheidung über deinen Antrag durch. Ganz einfach online – und bei Erfolg für dich kostenlos!

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel muss ich jetzt direkt zahlen?

226,10 €. Damit beauftragst du uns, deinen Antrag erst einmal zu prüfen, den Streitwert zu ermitteln und dir per E-Mail mitzuteilen, mit welchen Kosten deine Untätigkeitsklage im schlechtesten Fall verbunden ist.

Nach dieser E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung kannst du dann entscheiden, ob wir tatsächlich Untätigkeitsklage in deinem Namen einlegen sollen. Wenn ja, wird die Gebühr für die Prüfung mit deinen Anwaltskosten verrechnet. Die gesamten Kosten bekommst du ohnehin vollständig zurück, wenn deine Klage Erfolg hat.

Wie viel muss ich zahlen, wenn meine Untätigkeitsklage erfolgreich ist?

0,- €. Wenn deine Klage erfolgreich ist, bekommst du alle bis dahin gezahlten Beträge komplett wieder zurück. Die Untätigkeitsklage war für dich vollständig kostenlos!

Wie viel muss ich zahlen, wenn meine Untätigkeitsklage nicht erfolgreich ist?

Wer bei einer Klage verliert, muss in Deutschland die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten selbst zahlen. Das heißt: Sollte das Gericht der Behörde recht geben, bekommst du die zuvor gezahlten Anwalts- und Gerichtskosten nicht wieder zurück.

Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn dein Antrag nicht vollständig war oder du nicht alle Pflichten gegenüber der Behörde erfüllt hast.

Hast du aber alles Nötige erbracht, wird deine Klage erfolgreich sein – und für dich damit kostenlos.

Kanzlei für Forderungs & Schadenmanagement
Kanzlei für Forderungs & Schadenmanagement
  • Andreas Marc Riedl | Rechtsanwalt
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  • Bella-Spanier-Weg 5 – Kontor 4 –
  • D-20097 Hamburg
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